ausschließlich freiberufliche Architekturleistungen und Generalplanungen für Hochbau, Städtebau und Objektdesign sowie alle hiermit in Zusammenhang stehenden Beratungsleistungen wie Standortsuche, -analyse, Chancenstudien, Qualitäts- und Kostendefinition, (Im)mobilitätskonzept, sowie Wirtschaftlichkeitsanalyse als Grundlage für Investitionsentscheidungen. Gewerbliche Betätigungen sind ausgeschlossen. ausschließlich die Wahrnehmung von Berufsaufgaben, die der in der Firma genannten Berufsbezeichnung (hier: Architekt) entsprechen (§ 6 II S. 2 HASG).
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024