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MHP Männer & Hartmann Treuhand GmbH

Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. v. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.

Adresse: Hemauerstr. 1, 93047 Regensburg
Updatezeit: 9. Oktober 2024 08:11
Telefon: 0941 53071
Tags: Wirtschaftsprüfer anwaltskanzlei rümmler Fachanwalt Recht Mandant
Kategorien: Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt

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