Unternehmen
Susanne Schulze
Vermittlung von Versicherungen, Bausparen sowie
Bankgeschäften
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
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Vermittlung von Versicherungen, Bausparen sowie
Bankgeschäften
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen nach den jeweils geltenden Vorschriften des Steuerberatungsgesetzes, insbesondere die Beratung und Vertretung in Steuersachen und die Hilfeleistung bei der Bearbeitung von Steuer- und Buchführungsangelegenheiten sowie bei der Erfüllung steuerlicher und buchhalterischer Pflichten, Handels- und Bankgeschäfte sind ausgeschlossen. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Internetauftritt der Rechtsanwaltskanzlei Berit Rummler - Allgemeines, Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. v. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat. mehr ... zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
Die für Wirtschaftsprüfungsgesellschaften gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß § 2
in Verbindung mit § 43 a Abs. 4 WPO; Handels- und
Bankgeschäfte sind ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
(na), Die für die Steuerberatungsgesellschaft gesetzlich
und berufsrechtlich zulässigen Tätigkeiten gemäß §
33 i.V.m. § 57 III StBerG. Tätigkeiten, die mit dem
Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, ins-
besondere gewerbliche Tätigkeiten i.S.v. § 57 IV
Nr.1 StBerG, wie z.B. Handels- und Bankgeschäfte,
sind ausgeschlossen;
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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