Internetauftritt der Rechtsanwaltskanzlei Berit Rummler - Allgemeines, Geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen sowie die damit vereinbaren Tätigkeiten gem. § 33 i. v. m. § 57 Abs. 3 StBerG. Tätigkeiten, die mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar sind, insbesondere gewerbliche Tätigkeiten i. S. v. § 57 Abs. 4 Nr. 1 StBerG, wie z. B. Handels- und Bankgeschäfte, sind ausgeschlossen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen errichten, soweit die berufsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind ( 34 StBerG). Leiter der Zweigniederlassung muss ein Steuerberater sein, der seine berufliche Niederlassung am Ort der Zweigniederlassung oder in deren Nahbereich hat.
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zuletzt aktualisiert am 09. Oktober 2024
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Hotel mit Gaststätte; ca. 30 Betten.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
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zuletzt aktualisiert am 17. November 2022
Produktion von Stauden, wie Sumpf- und Wasserpflanzen, Dachstauden usw. Verarbeitung dieser Stauden im Bau von Teichen, bewachsenen Dächern, Klärteichen und Sumpfbeetklärstufen. Handel mit Pflanzen und der Hardware für o. g. Bereiche und mit Materialien und Anwendungstechniken, die sich ökologisch angepaßt einsetzen lassen.
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zuletzt aktualisiert am 21. April 2022
Verband zur Wahrung der Interessen der Mittel- und
Großbetriebe des Einzelhandels
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022
Betrieb einer Gaststätte
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zuletzt aktualisiert am 20. April 2022